Einladung zum Silvesterskatfestival am 30.12.2021.
Liebe Clubmitglieder,
ich möchte euch alle herzlich zu unserem Silvesterpreisskat in unserem Vereinsheim der Kleintierzüchter in Radolfzell einladen.
Da die Corona Pandemie unseren Weihnachtspreisskat erneut zur Absage gezwungen hat, haben wir Ersatzweise für unsere Clubmitglieder ein Skatfestival am 30.12.2021 geplant.
Wir beginnen am Donnerstag den 30.12.2021 um 12.00 Uhr. Bitte alle gegen 11.30 Uhr kommen die ihre 3te Impfung noch nicht erhalten um getestet zu werden!
Dann werden wir mit unserem 2 Serien Preisskat beginnen!
Hier wie folgt der Festival Plan.
12.00 Beginn des Preisskats 1. Serie Startgeld: 18€. Verlustspiel: 1€.
14.45 Beginn der 2. Serie.
Danach Abendessen und Siegerehrung.
Essen wird vom Verein übernommen die Getränke werden normal bezahlt an diesem Tag!
Es gibt pro Serie am Tisch 4 Preise.
2 Seriensieger und einen Gesamtsieger. (Preise stehen noch nicht fest)
Um 18.00 Uhr normaler Spieltag am Clubabend 2 Serien.
Als Höhepunkt wird ein separater Preisskat angeboten über diese gespielten 4 Serien. Startgeld 10€.
Der Spielabend ab 18.00 Uhr ist natürlich nicht Anmelde gebunden !

Update 23. Dezember 2021

Mit der Anpassung der Corona-Verordnung am 23. Dezember 2021 gelten ab Montag, 27. Dezember 2021 nur noch folgende Ausnahmen:

  • Personen, die vor nicht mehr als drei Monaten ihre vollständige Schutzimpfung abgeschlossen haben. Also die Zweitimpfung mit einem mRNA-Impfstoff von BioNtech/Pfizer oder Moderna sowie mit dem Vektor-Impfstoff von AstraZeneca oder die Impfung mit dem Vektor-Impfstoff von Johnson & Johnson.
  • Genesene Personen, deren anschließende Impfung nicht länger als drei Monate zurückliegt.
  • Genesene Personen, deren Infektion mit dem Coronavirus nicht länger als drei Monate zurückliegt.
  • Personen, die Ihre Auffrischungsimpfung (Booster) erhalten haben.
  • Personen, für die keine Empfehlung der Ständigen Impfkommission hinsichtlich einer Auffrischungsimpfung besteht – also Kinder und Jugendliche mit vollständigem Impfschutz bis einschließlich 17 Jahre und Schwangere im ersten Schwangerschaftsdrittel.

Übergangsregelung für nicht immunisierte Jugendliche

Noch bis zum 31. Januar 2022 haben alle noch nicht vollständig immunisierten Jugendlichen im Alter zwischen 12 und 17 Jahren die Möglichkeit, über tagesaktuelle Antigen-Schnelltests Zutritt zu allen 2G-Einrichtungen zu erhalten. Die Landesregierung geht davon aus, dass auch alle Jugendlichen ab 12 Jahren bis zum Ablauf dieser nun nochmals verlängerten Frist die Möglichkeit hatten, sich impfen zu lassen.